Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.
Hier gibt es die Möglichkeit, die Urne in den verschiedenen Gräbern zu beerdigen:
» anonyme Urnengemeinschaftsgräber,
» Urnengemeinschaftsgräber mit einer Namenstafel (halb-anonyme Urnengräber)
» Urnengemeinschaftsgräber ohne Gestaltungsmöglichkeiten (häufig als Urnenrasengrab).
Urnengemeinschaftsgrab / anonyme Feuerbestattung
Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist eine Mischform aus anonymer Bestattung und dem Wunsch nach einem Grabstein. Meist wird auf einem Grabfeld ein Grabstein aufgestellt oder einzelne Grabplatten angeordnet. Im unmittelbaren Bereich des Steines/dieser Steine wir die Urne, oder auf Wunsch auch zwei Urnen gemeinsam (eine Stelle kann für die zweite Urne reserviert werden) beigesetzt. Auf dem Stein/den Steinen kann der Name und/oder ein Adschiedsgruß eingraviert werden. Eine individuelle Bepflanzung ist nicht möglich.
Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein
Diese Grabstellen sind kostengünstig und bieten grundsätzlich den Platz für eine zweite Urne. Außerdem besteht die Möglichkeit individuellen Bepflanzung und es kann ein Grabstein gesetzt werden. Auf Wunsch kann diese Grabstelle seitens der Friedhofsverwaltung mit Gras eingesät werden. Beim Graberwerb hat man keinen Einfluss auf die Grablage. Das Rasenreihengrab kann, je nach Friedhofssatzung, einmalig verlängert werden.
Urnenrasenreihengrab
Das Wahlgrab kann, je nach Friedhofssatzung, für 4 bis 6 Urnen erworben werden. Beim Graberwerb kann die Lage ausgewählt werden. Diese Gräber können unbefristet gekauft bzw. verlängert werden. Diese Grabstätte wird in der Regel individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen.
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