Menschlichkeit ist unsere Stärke
  • Home
  • Wissenswertes
    • Bestattungsrecht
    • Benachrichtigung
    • Totenschein
    • Sterbeurkunde
    • Friedhof
    • Bestattungsarten
    • Gedenkfeier
    • Grabgestaltung
    • Erbregelung
    • Nachsorge
    • Testament
  • Bestattung
    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung
    • Seebestattung
    • Waldbestattung
    • Diamantbestattung
    • Anonyme Bestattung
  • Leistungen
    • Überführungen
    • Sargauswahl
    • Trauerfeier
    • Grabkauf
    • Trauerkarten
    • Formalitäten
  • Preise
  • Bestattungsvorsorge
  • Kontakt
    • Unser Team
    • Anfahrtsbeschreibung
    • Impressum
    • Datenschutz
Slide background

Jederzeit für Sie da!

BESTATTUNGEN UEBERACHER

IHR BESTATTUNGSUNTERNEHMEN

TRAUERFALL

WIR HELFEN IHNEN IM TRAUERFALL

Germaniastr. 2

40223 Düsseldorf – Bilk

24 Stunden für Sie erreichbar

0170 49 26 177

Slide background
Slide background
Slide background
Slide background

Erdbestattungen

Feuerbestattungen

Seebestattungen

Waldbestattungen

Bestattungsrecht

Es ist das Recht und die Pflicht der nächsten Angehörigen den Verstorbenen zu bestatten. Als Angehörige gelten auch die registrierten bzw. ständigen Lebenspartner, gelegentlich auch die Erben, auch ohne ein echtes Verwandtschaftsverhältnis.

Aus der Rechtsstellung der Angehörigen ergibt sich, dass sie über Art und Umfang der Bestattung und der Bestattungsfeier entscheiden, falls der Verstorbene nicht entsprechend Vorsorge in einer Verfügung getroffen hat. Bei dieser Entscheidung sind Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen, sowie seine gesellschaftliche Stellung zu berücksichtigen.

Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, so veranlasst das Ordnungsamt des Sterbeortes das Begräbnis im Rahmen der Gefahrenabwehr. Dazu wir in der Regel eine anonyme Feuerbestattung angeordnet. Zu den Bestattungspflichten gehört, dass der Leichnam des Verstorbenen oder seine Asche auf einem öffentlichen Begräbnisplatz (Friedhofszwang) oder an einer ausgewiesenen Stelle im Meer (Urnen-Seebegräbnis) beigesetzt wird. Ausnahmen gelten z.B. für Bischöfe und Ordensgeistliche. Sollten den Angehörigen die finanziellen Mittel fehlen die Beisetzung auszurichten so besteht die Möglichkeit beim Sozialamt des Sterbeortes einen Zuschuss zu den Beisetzungskosten zu beantragen.

Zu den Pflichten gehört auch die Erfüllung des letzten Willens, sofern hierzu ein Dokument existiert.

Sie haben Fragen zum Thema Bestattungsrecht?

  1. Ihr Name *
    * Bitte geben Sie Ihren Namen ein
  2. E-Mail *
    * Bitte geben Sie eine E-Mail ein
  3. Ihre Nachricht *
    * Bitte eine Nachricht eingeben
März 2023
M D M D F S S
     
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

» START

» WISSENSWERTES

» BESTATTUNGSARTEN

» LEISTUNGEN

» PREISE

» VORSORGE

» KONTAKT

» ANFAHRT

» IMPRESSUM


Bestattungen

Bestattungen

Bestattungen

Bestattungen Ueberacher
Germaniastr. 2
40223 Düsseldorf – Bilk

Tel 0211 – 30 32 250
Fax 0211 – 15 93 466

E-Mail: ueberacher@gmx.de
www.bestattungen-ueberacher.de


Menschlichkeit ist unsere Stärke,
denn eine würdevolle Beerdigung muß kein Vermögen kosten

Bestattungen Ulrich Ueberacher
Copyright 2021