Benachrichtigung
Im engsten Familienkreis sollte man besprechen, wer von den Verwandten, Bekannten und Freunden benachrichtigt werden und ob bzw. in welcher Form eine Zeitungsannonce aufgegeben werden soll, oder ob das Versenden von Trauerbriefen und ggf. das Erstellen von Gedenkbildern in Frage kommen.
Bei der Auswahl und der Gestalten der Trauerdrucksachen steht Ihnen unser Team gerne beratend zur Seite Falls der oder die Verstorbene noch berufstätig war, muss auch auf jeden Fall der Arbeitgeber benachrichtigt werden.